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Kapital.
von Dr. Christian Heinze
(in German language only)

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Produktion und Verteilung von Gütern und Leistungen
Fassung vom 26.7.2015


1 Der Sprachgebrauch versteht unter "Kapital"

- bezogen auf den gesamten Wirtschaftsabalauf eines Landes (Volkswirtschaft):

den Inbegriff aller bei der Erzeung von Gütern und Leistungen neben Boden und Arbeit beteiligten gegenständlichen (Realkapital) und finanziellen (Geldkapital) Produktionsmittel, manchmal zusätzlich das mit Geldaufwand geschaffene Leistungspotential von Arbeitskräften,

- und mit Bezug auf das einzelne Unternehmen (Betriebswirtschaft) sowie in der üblichen "volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung":

den (wertmäßig erfassten) Bestand aller im Unternehmen eingesetzten sächlichen Wirtschaftsgüter, Geldmittel und Forderungen. (Die betriebswirtschaftliche Erfassung dient mit Hilfe der Bilanz zum Vergleich von Vermögen, Verbindlichkeiten und Rücklagen des Unternehmens.)

Gemeinsam ist allen Bedeutungen, dass Kapital ein Inbegriff von Sachen (Realkapital) sowie Geld und Geldforderungen (Finankappital) ist, die zur Erstellung von Gütern oder Leistungen verwendet werden. Wird Investitionskapital zur Erstellung von Investitinsgütern verwendet, so wird die Investition durch Umwandlung von Finanzkapital in Realkapital fortgesetzt.

Auch ein langlebiges Gut in der Hand des Endverbrauchers (zB ein Wohnhaus) kann als eine Art Kapital, seine Herstellung als Investition aufgefasst werden, soweit seine langfristige Nutzung einer Leistung ähnelt.

Gleichviel, ob man Arbeit und Boden als Kapital oder zum Kapital hinzutretende Produktionsmittel ansieht, erschließt sich die Bedeutung von Kapital durch folgende Betrachtung.
1.1 Die Natur begründet einen Bedarf der Menschen an Gütern und Leistungen, die sie benötigen, um das Leben, die Gesundheit, die Sicherheit ihrer selbst und derjenigen, die sie unterhalten wollen (in der Regel mindestens ihre Kinder und erwerbsunfähigen Ehegatten und Eltern) zu erhalten. Hinzu tritt ein darüber hinausgehender, zusätzlicher Bedarf an weiteren Gütern und Leistungen, den die Menschen gemeinschaftlich oder einzeln entwickeln und bestimmen. Außer Luft und Sonnenwärme wird nur ein kleiner Teil dieser (auch der lebensnotwendigen) Güter und Leistungen von der Natur verbrauchsfertig bereitgehalten. Der größte Teil muß zumindest eingesammelt oder gewonnen oder transportiert, überwiegend aber vom Menschen hergestellt werden.
1.2 Je mehr eine Gesellschaft den - typischerweise technisch geprägten - Lebens- und Wirtschaftsbedingungen einer Industriegesellschaft angenähert ist, umso mehr ist sie auf vielfältige Produktionsmittel, nämlich auf Grund und Boden und Naturschätze sowie auf (ihrerseits herzustellende) Bauwerke, Maschinen, Betriebseinrichtungen auf Einrichtungen der Versorgung mit Wasser und Energie, der Versorgung mit Verkehrs- und Kommunikationsleistungen und auf Einrichtungen der Entsorgung sowie zudem auf Arbeitm, insbesondere auf Initiativen, Planungen und Koordination aller Produktionsfaktoren angewiesen. Da der Einzelne über die erforderlichen Mittel nach Art und Umfang in der Regel nicht verfügt und die erforderlichen Leistungen mit den ihm von der Natur verliehenen Eigenschaften nur anteilig leisten kann, bedarf es des Zusammenwirkens aller im Wege der Arbeitsteilung und Sammlung der Einzelbeiträge unter Spezialisierung des Einzelnen auf seine Teilleistung zur Deckung des Gesamtbedarfs. Diese wird durch ein komplexes Tauschsystem vermittelt, für dessen Funktion es ähnlicher Mittel und Einrichtungen bedarf wie für die Herstellung. Bezogen auf die Deckung des Endbedarfs des Verbrauchers handelt es sich auch bei den Einrichtungen dieses Tauschsystems um eine Art Produktionsmittel.
1.3 Während des Zeitraums, der für die Herstellung und Organisation der Produktionsmittel einschließlich des Tauschsystems erforderlich ist, muss bereits der Bedarf Menschen, welche die dafür erforderliche Arbeit leisten, an Gütern und Leistungen ihres Lebensbedarfs gedeckt werden. Die als Gegenwert für diese Güter und Leistung in Betracht kommenden, mit Hilfe der herzustellenden Produktionsmittel und weiterer Arbeit zu erstellenden Güter und Leistungen stehen während dieses Zitraums noch nicht zur Verfügung. Die Arbeit muss quasi "auf Vorschuss" geleistet, sie muss investiertwerden.

Je differenzierter eine Industriegesellschaft entwickelt ist, umso weniger wird es als zumutbar empfunden, Arbeit quasi als Investitionskredit zu leisten, obwohl das Phänomen durchaus auch in solchen Gesellschaften etwa bei Unternehmern oder freiberuflich Tätigen eine Rolle spielt. Es wird vielmehr als Aufgabe des Wirtschaftssystems einer Industriegesellschaft angesehen, die endgültige Vergütung auch der zur Erstellung der Produktionsmittel geleisteten Arbeit bereits vor Verfügbarkeit der mit diesen Produktionsmitteln zu erzeugenden Güter oder Leistungen zu gewährleisten. Hierfür ist Geld und Kredit als "Finanzkapital" erforderlich.
1.4 Real- und Finanzkapital ist unerlässlich, um diejenigenn Güter und Leistungen zu erstellen, die eine Gesellschaft zum Überleben benötigt. Es ist unerlässlich, um denjenigen Wohlstand zu ermöglichen, den sich eine auch nur gering entwickelte Industriegesellschaft darüber hinaus verschaffen möchte. Denn es gibt - von Naturgütern abgesehen - keine andere Quelle für Wohlstand als Arbeit mit Hilfe von Produktionsmitteln. Jede Form des Wirtschaftens ist Kapitalismus insofern, als Deckung des Güter- und Leistungsbedarfs immer den Einsatz von Kapital in Gestalt von Produktionsmitteln und Unterhaltsleistung zur Ermöglichung der zu ihrem Einsatz nötigen Arbeit erfordert. Wie der Pianist ein Klavier oder der Maschinist eine Lokomotive beherrsscht, ist "Kapitalist", wer den Einsatz von Produtionsmitteln bestimmt.

Je größer die Gesellschaft oder der von ihr gewünschte Wohlstand ist, umso mehr Kapital wird benötigt. In der real existierenden industrialisierten Welt hat es ein Volumen, dessen Größe zumindest im Vergleich zum Wert der Güter im Wahrnehmungsbereich des Einzelnen schwer vorstellbar ist. Spricht man von einer Welt von Gütern und Leistungen und bedenkt man, dass vom Kapitaleinsatz abhängt, welche Güter und Leistungen nach Art, Qualität und Menge an welchem Ort hergestellt und verfügbar werden, so ist es nicht übertrieben festzustellen, dass Kapital (oder Geld) die Welt regiert. Das ist eine praktisch unabänderliche Tatsache, solange sich nicht ganze Gesellschaften entscheiden, zur sogenannten Naturalwirtschaft der menschlichen Urzeit zurückzukehren. Sie ist damit ein so unabänderlicher weltweiter Bestandteil heutiger Existenz wie das Feuer und das Rad, wie die Kommunikationsmittel Internet und Flugzeug oder wie Massenvernichtungswaffen. Davor die Augen zu verschließen kann nur Schaden stiften. Damit richtig umzugehen, ist existenznotwendige Aufgabe.
1.5 Nicht selten werden die Ausdrücke Kapitalismus und Kapitalist in einem abschätzigen Sinn gebraucht, und damit sollen auch Nützlichkeit und Wert der Marktwirtschaft infrage gestellt werden. Dieser Gebrauch bezieht sich auf Verhältnisse, in denen die Macht, über Produktion und Verteilung durch Angebot und Nachfrage zu bestimmen (Kapitalismus), dem Publikum entzogen und durch marktfremde Mächte (Kapitalisten) usurpiert ist. Solche Verhältnisse gehen nicht auf das marktwirtschaftliche System sondern auf Mängel oder Missbrauch marktwirtschaftlicher Infrastrukturen zurück. Der Kapitaleinsatz wie alle anderen Wohlstand erzeugenden und bestimmenden Faktoren werden unvermeidlich von Menschen gesteuert. Es ist unverantwortlich und für Wohlstand abträglich, Anleger und Investoren pauschal zu diffamieren. Vielmehr ist jede Anstrengung zur Abwehr marktverfälschender oder marktfremder Einflüsse geboten.
1.6 Kapital und Arbeit sind Voraussetzung, Ursprung und Motor für die Schaffung menschlicher Existenzbedingungen oberhalb primitiver Naturalwirtschaft und besonders jeglichen materiellen Wohlstandes, unabhängig davon, durch welche Instanz oder wie Entscheidungen über die Produktion und Verteilung von Gütern und Leistungen zustande kommen, unabhängig mithin vor allem auch vom Ergebnis der Zuteilung von Gütern und Leistungen an bestimmte Einzelne oder Gruppen von Einzelnen, mithin unabhängig von jeglichem Wirtschaftsystem. Bildung und Einsatz von Kapital und Arbeit an sich kennzeichnen auch nicht selbst ein Wirtschaftssystem sondern bilden eine wie gezeigt unabänderliche Vorgabe für jedes Wirtschaften auch in wenig entwickelten Industriegesellschaften.

Wohl aber ist das Maß an Wohlstand, die Art, Qualität und Menge der verfügbaren Güter, die Art und Weise sowie das Ergebnis ihrer Verteilung an bestimmte Endverbraucher oder Gruppen von Endverbrauchern sowie Art und Maß der geleisteten Arbeit und mithin die gesamte Lebensgestaltung der Gesellschaft das Ergebnis der konkreten Steuerung des Kapitaleinsatzes . Sie hängen mithin ab von der Beschaffenheit der diese Steuerung bestimmenden Instanzen und Personen oder von dem Verfahren ihrer Einsetzung und von der für ihren Umgang mit Kapital geltenden Regeln.

Mit jeder Steuerung der Produktion und Verteilung von Güttern und Leistungen sind Fehler der damit befassten Personen verbunden mit der Folge, dass die Ziele, insbesondere die Interessen des Publikums an herzustellenden Gütern und Leistungen oder an Arbeitsbedingungen mehr oder weniger verfehlt werden, dass vermeidbare Kosten oder Mängel bei der Arbeitsleistung oder am herzustellenden Gut oder der zu erstellenden Leistung oder dadurch entstehen, dass Kapital nicht zur Förderung allgemeinen Wohlstandes oder zur Ergebnisoptimierung sondern zur Verfolgung besonderer Interessen Einzelner oder von Gruppen von Einzelnen (Korruption) mißbraucht werden. Diese Fehler lassen sich auf verschiedene Art und Weise, mit Hilfe verschiedener "Systeme" in Grenzen halten. Zwrei rundsätzlich unterschiedene Wirtschaftssysteme sind zu unterscheiden: dasjenige einer Steuerung des Kapitaleinsatzes durch den Staat und dasjenige einer Steuerung durch die Wirtschaftsbeteiligten selbst als Bedarfsträger, Produzenten und Leistungsträger. Die Wahl zwischen den Systemen obliegt der Gesellschaft und dem Staat.
2 Ein System, in dem der Staat den Kapitaleinsatz steuert, ist als Staatsmonopolkapitalismus zutreffend bezeichnet, weil danach der Staat als oberstes Territorialgewalt (Gewaltmonopol) die einzige Steuerungsinstanz für seinen Bereich ist.
2.1 In diesem Wirtschaftssystem tritt der Staat selbst als Kreditgeber des Kapitals auf. Damit wird dieAllgemeinheit der Staatsbürger, die kraft der Staatsgewalt einer Abgabe- oder Arbeitsplflicht unterworfen sind, zum (Zwangs-)Kreditgeber und Zangs-Kapitalanleger. Bei der spätestens seit Beginn des 21. Jahrhunderts verbreiteten staatlichen Überschuldung sind die Zwangskreditgeber künftige Generationen der Staatsangehörigen. Privatkapital wird nicht benötigt, Zinsen erübrigen sich durch die Zwangsbelastung der Abgabeschuldner mit der Investitionsfinanzierung. Eine Folge ist, dass privates Geldsparen (etwa zur Alters- oder Notfallversorgung oder für größere Anschaffungen) auf Verzinsung verzichten oder dass Spartätigkeit auf Anlagemöglichkeiten ausserhalb der Investitionsfinanzierung ausweichen muss.
2.2 Mit der Steuerung des Kapitaleinsatzes bestimmt der Staat die allgemeine Höhe des Wohlstandes seiner Gesellschaft und die Art, Qualität und Menge der verfügbaren, den Wohlstand ausmachenden Güter und Leistungen, sowie auch die Vergütung der bei der Investitionsleistung (Herstellung der Produktinsmittel) Tätigen. Das schließt die Entscheidung darüber ein, welche und wieviel Arbeit geleistet wird. Damit bestimmt der Staat weitgehend die Lebensführung der Gesellschaft. Erfolge vermehren seine Autorität, Fehler liegen im System staatlicher Steuerung uneingeschränkt dem Staat und seinen Organen zur Last und beeinträchtigen die Autorität des Staates.
2.3 Eine typische Fehleranfälligkeit der Staatswirtschaft ist in der Fähigkeit des Staates begründet, seine Entfaltung durch Zwangsabgaben und Überschuldung zu finanzieren. Diese Verfügbarkeit von Investitionskapital verführt zur Verschwendung auf allen Ebenen des Produktionsprozesses. Für die Korrektur von Fehlern ist der Staat auf sein spezifisches Steuerungsmittel der Einsatz von Zwangsgewalt und die Kontrolle ihrer Anwendung angewiesen. Die einzelnen Zwangsanordnungen und die Effizienz der Kontrolle sind maßgeblich für für den Erfolg des Systems. Je nach dem Maß der Unzufriedenheit des Publikums mit den Bedingungen oder Ergebnissen der Produktion und Verteilung von Gütern und Leistungen wird Arbeitszwang erforderlich, der sich auch auf die Art und den Ort der Arbeit und die Höhe der Vergütung bezieht.
3 In einem System grundsätzlich staatsfreier Marktwirtschaft entscheiden Angebot und Nachfrage der Endverbraucher und der Geldanleger über Herstellung und Verteilung von Gütern und Leistungen nach Art, Menge und Qualität und Preis sowie über den Arbeitsaufwand. Sie entscheiden damit über das Maß individuellen und allgemeinen Wohlstandes und der Rücklagen und damit über wichtige Faktoren der gesamten Lebensführung der Gesellschaft.
3.1 Angebot und Nachfrage entscheiden insbesondere darüber, welche Investitionen finanziert werden. Zugleich Vermittler und Ausführer der Entscheidung ist das staatsfreie Unternehmen. Es kann nur Leistungen erbringen, deren Kosten einschließlich der Investitionskosten durch ihren Erlös gedeckt werden. Das Unternehmen bietet Leistungen auf Grund einer Prognose der Nachfrage und der Kosten ihrer Deckung an, die es vermöge seines know-how und seiner Organisationskompetenz abschätzen kann. Angebot und Nachfrage nach verschiedenen Gütern und Leistungen treten in Wettbewerb zueinander. Das Angebot ist mitbestimmt durch das Kapitalangebot und seinen Preis. Gewinnchancen werden durch Wettbewerb begrenzt. Durch Auswahl im Wettbewerb und Anpassung des Angebots an die tatsächliche Nachfrage wird deren Übereinstimmung hergestellt, der Ausgleichsvorgang wiederholt und kumuliert sich - jeweils letztlich vom Endbedarf und den Bedingungen seiner Deckung bestimmt - bei allen Austauschvorgängen in allen Abschnitten und auf allen Ebenen des Investitions- und Herstellungsprozesses.

In der Marktwirtschaft hängt optimale Bedarfsdeckung von der spezifisch unternehmerischen Leistung der Bildung von Angeboten an Gütern und Leistungen einer Art, Menge und Qualität, die einen kostendeckenden Preisaufwand des nachfragenden Publikums erwarten läßt, und von der kostengünstigen Organisation von Investition (Kapitalbeschaffung und Kapitalverwendung) und Arbeit ab. Die Gewähr dafür, dass die Investitionsentscheidung dem Ausgleich von Angebot und Nachfrage tatsächlich entspricht, übernimmt im marktwirtschaftlichen System das Risiko des Unternehmens, das investierte Kapital mangels Rentabilität infolge von Investitionsfehlern zu verlieren.
3.2 Der Nachfrager und Endverbraucher entscheidet frei auch über das Maß der von ihm zu leistenden Arbeit, soweit es über den zur Deckung eines minimalen Unterhalts erforderlichen Aufwand hinausgeht. Die letztlich wiederum durch Nachfrage und Angebot bestimmte Höhe der Vergütung setzt seiner Nachfrage Grenzen. Diese Grenzen bestimmt der Bedarfsträger wiederum selbst durch seine Bereitschaft, mit seiner Leistung die Mittel zur Deckung seines Bedarfs zu erwerben. Die Gesamtheit der Endverbraucher entscheidet so auch über den Wohlstand der Gesellschaft insgesamt und auch über Art, Qualität und Menge der ihn ausmachenden Güter und Leistungen sowie deren Verteilung.
3.3 Den durch Natur und Umweltbedingungen jedem System vorgegebenen Bedarf an Rücklagen für Versorgungsengpässe wir für Lebensabschnitte der Arbeitsunfähigkeit oder erhöhten Bedarf etwa nach größeren Anschaffungen muß in diesem System grundsätzlich der Einzelne durch Ansammlung eines Teils seiner Arbeitsvergütung decken. Auf diese Weise entsteht ein Teil des für die Finanzierung der Investitionen nötigen Finanzkapitals. (Ein weiterer Anteil entsteht durch Kreditaufnahme insbesondere der Banken bei der Zentralbank.) Durch die Nachfrage der Unternehmen nach Kapital und das Angebot, solche Ersparnisse auf Zeit zur Verfügung zu stellen, entsteht ein Kreditmarkt, in dem die Sicherheit des Rückzahlungsanspruchs und ein Zinsangebot des Kreditnehmers die Verwendung des Sparkapitals steuern und zur Steuerung des Kapitaleinsatzes beitragen.

Die Verwaltung des Sparkapitals und seine Vermittlung an Investitionen übernehmen Banken und andere Kapitalsammelstellen wie Versicherungen oder Anlagefonds, die zusätzliches know-how mit Bezug auf Sicherheit und Rentabilität der Anlagemöglichkeiten einbringen und den Kapitalertrag des Anlegers optimieren.

Der Kreditmarkt steht auch dem Endverbraucher offen. Seine Kreditaufnahme hat zur Folge, dass er in Höhe der Rückzahlungs- und Zinsraten künftig auf Konsum und/oder Anschaffungen verzichten muß. Ein optimales Ergebnis freien Wirtschaftens wird dennoch nicht gefährdet, soweit er Kredite für langlebige Wirtschaftsgüter des Endgebrauchs (Wohnungen, Fahrzeuge) aufnimmt, deren Nutzen er grade auch in Zukunft genießt, wenn die Raten diesem Nutzen entsprechen und er sich die Raten leisten kann. Dem Konsumkredit steht dagegen kein künftiger Nutzen entgegen, er führt daher zu einer Beeinträchtigung des künftigen Wohlstandes des Kreditnehmers in Höhe der Zins- und Tilungsraten, sofern nicht sicher mit einer Vermehrung der Einkünfte in dieser Höhe gerechnet werden kann. Ist das - wie in aller Regel - nicht der Fall oder besteht sogar - wie ebenfalls regelmäßig - das Risiko einer Verringerung der Einkünfte, so ist die Aufnahme von Kredit zur Finanzierung sofortigen Konsums mit verantwortungsvollem Wirtschaften nicht vereinbar, sie ist geeignet, den Kreditgeber durch Ausfall seiner Forderung zu schädigen und Ergebnisse der Marktwirtschaft zu beeinträchtigen.
4 Zu den Funktionsbedingungen einer Marktwirtschaft gehört eine staatliche Rechts- und Vollzugsordnung. Um die Wirksamkeit eines Ausgleichs von Angebot und Nachfrage sicherzustellen und das Ergebnis von Tauschvorgängen zu sichern bedarf es einer Infrastruktur umfangreicher Regeln für den Geschäftsverkehr zur Gewährleistung von freier und gleicher Entfaltung der einzelnen Marktteilnehmer und ihrer Zusammenschlüsse vor allem beim Vertragsschluss und beim Umgang mit Sachen und Forderungen. Es bedarf insbesondere des Schutzes der VertragsfreiheitY und Gewährleistung der Verbindlichkeit von Verträgen und Rechtshandlungen, der Durchsetzung von Rechten aus Eigentum, Besitz und Forderungen. Es bedarf des Ausgleichs der Folgen von Rechtsverletzungen. Und es bedarf des Vollzugs und der Durchsetzung des Regelwerks.

Je weiter Industriewirtschaft entwickelt wird, umso komplexer und unübersichtlicher ist der Ablauf und der Ausgleich von Angebot und Nachfrage von der Investition und Arbeitsleistung bis zum Endverbraucher. Das fordert auch einen entsprechend erhöhten staatlichen Infrastrukturaufwand. Im folgenden werden einige Problemfelder der staatlichen Wirtschaftsinfrastruktur angesprochen.
4.1 Grundlegend für Marktwirtschaft ist das Einstehenmüssen mit dem gesamten Vermögen für die Erfüllung frei eingegangener Verbindlichkeiten und für die Kompensation von Rechtsverletzungen. Diese unbedingte Haftung ist Voraussetzung dafür, dass freie Angebote und Nachfragen zu optimaler Produktion und Verteilung von Gütern und Leistungen führen. Wer seine Verbindlichkeiten nicht erfüllen kann, muss sich dem Konkursverfahren unterziehen, er wird zum Gemeinschuldner. Haftung ist der Preis für marktwirtschaftliche Freiheit.

Das Prinzip hat besondere Bedeutung für die Investition von Fremdkapital . Kann ein Unterenehmen mangels Rentabilität seiner Investitionen Kapital nicht zurückzahlen, das es zur Finanzierung der Investitionen geliehen hat, so muss es im Konkursverfahren aus dem Kreis der Marktteilnehmer ausscheiden. Nur unter dieser Bedingung ist gewährleistet, dass der systemgerecht erfolreichere Unternehmen den höheren Gewinn erzielt, so dass Wettbewerb seine Wirkung voll entfaltet. Nur unter diesen Bedingungen ist Wettbewerb und damit seine Funktion als Wirtschaftsmotor und vermittler von Angebot und Nachfrage gewährleistet und das Risiko des einsatezs von Investitionskapiatl zumutbar.

Der dieses Prinzip mit der Deckung von Verlusten, etwa zu dem erkklärten Zweck, Arbeitsplätze zu erhalten. Solche Subventionen beeinträchtigen die Funktion der Marktwirtschaft, denn die Rentabilität eines Konkurrenzunternehmens wird durch die Kostenentlastung des subventionierten Unternehmens geschädigt, das Produkt künstlich verteuert und das Nachfragepotential durch die zur Finanzierung der Subvention erforderliche Abgabelast verringert. Durch die Erhaltung unrentabler Arbeitsplätze wird die Schaffung rentabler Arbeitsplätze behindert.

Neuerdings ist Marktwirtschaft überhaupt gefährdet durch die Proklamation einer sogenannten Systemrelevanz fast aller, zusammen den Markt weitgehend beherrschenden Großbanken. Sie soll deren "Rekapitalisierung" durch Staaten oder ihr Währungssystem legitimieren und wird mit der Gefahr eines Zusammenbruchs der Geld- und Kreditversorgung als Dominoeffekt eines Bankenkonkurses begründet. Eine solche "Rekapitalisierung" läuft auf eine Übernahme der Haftung für marktwirtschaftliches Versagen von Banken auf Steuerzahler oder die Allgemeinheit der Wirtschaftsteilnehmer und damit auf den Wegfall der notwendigen Ergänzung der markwirtschaftlichen Freiheit durch Beendigung ihres Fehlgebrauchs hinaus. Diese Wirkung wird allenfalls dadurch abgemildert, dass der Staat die Kontrolle über die fallierenden Banken übernimmt. Das Ergebnis ist zusätzlich zur Überbürdung der Fehlerfolgen auf die Allgemeinheit der Übergang zur Staatswirdschaft. Die Drohnung mit Zusammenbrüchen erscheint abwegig. Geld- und Kreditversorgung is kein Geschäft, für das sich nicht wie für andere für das Gemeinwohl unerlässliche Leistungen sofort geeignete Einrichtungen und Personen finden lassen, die zur Ersetzung der fallierenden Institute oder Personen eingesetzt werden können. In betracht kommen in erster Linie Banken, die nicht überschuldet sind. Auch Fortsetzung von Teilfunktionen des im Konkurs befangenen Unternehmens sind dem herkömmlichen Konkursrecht ganz geläufig. Die Bedeutung einer Kapitulation des Staats gegenüber der Geltendmachung von Systemrelevanz geht daher über den Bereich der Produktion und Verteilung von Gütern und Leistungen hinaus: sie stellt mit dem Vorhandensein einer staatlichen Infrastruktur die Staatlichkeit ihres Trägers infrage.
4.2Gewicht kommt in einem freiheitlichen und daher in besonderem Maße auf Vertrauen angewiesenen System der Gewährleistung von Wahrheit im Geschäftsverkehr zu. Irrtum und Täuschung unterbrechen den marktwirtschaftlichen Verteilungsmechanismus. Ihre Ausschaltung ist Aufgabe regulatorischer staatlicher Infrastruktur.
4.3 Die Wirksamkeit der Auswahlfreiheit als Voraussetzung der marktwirtschaftlichen Funktion von Angebot und Nachfrage bedarf der Transparenz des Wirtschaftsablaufs. Die staatliche Infrastruktur für Marktwirtchaft muss darauf gerichtet sein, dass auch bei zunehmender Komplexität des Wirtschaftsablaufs und seiner Regulierungen den Wirtschaftspartnern der Vergleich von all jenen Leistungen und Gegenleistungen, die im täglichen Ablauf begegnen, in ihrer gesamtwirtschaftlichen Verflechtung zum Zweck ihrer Bewertung möglich bleibt.
4.4 Rechtliche Infrastruktur allein gewährleistet nicht einen optimalen Wirtschaftsablauf. Dieser setzt vielmehr auch eine gesellschaftliche Infrastruktur bewußter und gewollter, verantwortlicher Handhabung des marktwirtschaftlichen Systems durch alle Beteiligten voraus. Optimale Ergebnisse von Marktwirtschaft setzen voraus, dass der Erwerber ihrer Erzeugnisse auf jedere Herstellungsstufe und insbesondere der Enderwerber seine Auswahl im Wettbewerb sorgfältig trifft, indem er Angebote gründlich vergleicht und zutreffend bewertet. Hierfür gibt es gemeinnützige Hilfseinrichtungen. Kontrolle der Leistung und die rechtliche Erfassung privaten Wirtschaftens durch Haftung haben Grenzen, jenseits deren Verantwortung des Leistenden für seine Leistung und des Endbedarfsträger für die Wirtschaftlichkeit seiner Lebensführung wie etwa Kreditaufnahme für Konsum oder das Versäumnis notwendiger Rücklagen für das Funktionieren der Marktwirtschaft erforderlich sind. Arbeits- und Produktmängel kann eine Rechtsordnung nicht lückenlos kompensieren geschweige denn verhindern. Irrtum, Täuschung und Wettbewerbsverfälschungen werden häufig nicht aufgedeckt oder verfolgt. Sie dürfen garnicht erst entstehen. Verantwortung des Einzelnen und eine sie unterstützende Haltung der Gesellschaft sind als Grundlage der Freihet unverzichtbar. Ihr Mangel beeinträchtigt mit dem Ergebnis freier Marktwirtschaft den allgemeinen und individuellen Wohlstand.
5 Die Optimierungsfunktion des marktwirtschaftlichen Systems hat Grenzen.
5.1 Eine grundlegende Grenze ist mit jeder Freiheit verbunden. Freiheit kann insoweit nicht Gegenstand eines Ordnungsprinzips sein, als sie Freiheit aufhebt. Das ist bei bestimmten Wettbewerbsbeschränkungen der Fall. Die Verhütung solcher Beschränkungen ist eine Aufgabe staatlicher Infrastruktur.
5.2 In bestimmten Wirtschaftsbereichen ist ein Ausgleich von Angebot und Nachfrage nicht oder nicht wirksam möglich. Ein Beispiel bieten netzgebundene oder flächendeckende aber nicht wirtschaftlich sinnvoll teilbare Leistungen, die sich einer Steuerung mit optimalen Ergebnissen durch Wettbewerb entziehen. Hierher gehören linien-, netz- oder flächengebundene Verkehrs- und Kommunikations- sowie Ver- und Entsorgungsleistungen. Auch soweit ihre Erbringung gleich oder ähnlich wie Wirtschaftsunternehmen zu organisieren ist, können die Leistungseinrichtungen optimal nur durch die oder unter der Leitung der Wirtschaftsgemeinschaft geschaffen und betrieben werden. Der Staat entscheidet zumindest mittelbar über Investitionen in diesem Bereich sogenannter staatlicher Daseinsvorsorge. Indem auch die Privatwirtschaft auf ihre Nutzung angewiesen ist, gehören die Leistungen und Einrichtungen zur staatlichen Marktwirtschafts-Infrastruktur.
5.3 Bedürfnisse der inneren und äußeren Sicherheit, der Herrschaft von Recht und Ordnung, und der Bewältigung von Gemeinschaftsaufgaben müssen außerhalb des marktwirtschaftlichen Systems aber nach Möglichkeit mit dessen Mitteln gedeckt werden, auf die sie nicht selten sogar angewiesen sind. Kann jedoch eine Kollision derartiger und überwiegender Interessen mit der Marktwirtschaftsordnung nicht anders gelöst werden, sind die für erforderliche staatliche Rück- und Eingriffe auf und in diese Ordnung geltenden Regeln in der Staatsverfassung enthalten. Je weniger sie die Marktwirtschaft belasten, umso höher bleibt deren Ertrag auch als Quelle für die Finanzierung von Staatsaufgaben erhalten.
6 Auch abgesehen von legitimen Beschränkungen der und Eingriffen in die jeweilige Wirtschaftsordnung wird weder das markt- noch das staatswirtschaftliche Wirtschaftssystem in voller Reinheit verwirklicht. Mischformen verschiedener Art sind verbreitet.
6.1 Auch bei allen gebotenen Vorkehrungen bleiben in komplexen Marktwirtschftssystem von Industriestaaten Fehler im Ablauf oder Ergebnis von Produktion oder Verteilung unvermeidlich. Insoweit bedarf auch Marktwirtschaft der Korrektur, auch notfalls durch staatliche Umverteilung des Wirtschaftsergebnisses. Sie wird umso weniger schaden, als sie auf die Überbrückung des zu einer gründlichen marktwirtschaftlichen Korrektur erforderlichen Zeitraums beschränkt wird.
6.2 Staatskapitalismus kann nicht alle seine Vorgaben durch Zwang realisieren, er kommt nicht ohne Anreiz für freiwillige Betätigung und nicht ohne Berücksichtigung der Wünsche der Bevölkerung bei seinen Zielsetzungen aus. Andererseits widersteht auch der liberalste Staat nicht der Versuchung, seine Machtmittel zur Veränderung des Ablaufs von Produktion und Verteilung von Gütern und/oder ihres Ergebnisses auch über das zur Korrektur von Fehlern nötige hinaus einzusetzen.

Die Ertragskraft einer Marktwirtschaft ist so groß, dass sie ein hohes Maß an staatlichen Eingriffen in ihren Ablauf und insbesondere einen hohen Anteil der Abgabenerhebung und Umverteilung verträgt (in der Bundesrepublik betrug der Staatsanteil an der Kontrolle des Sozialprodukts während der vergangenen 30 Jahre zwischen 40 und 50%, nach anderer Berechnung zwishen 50 und 60 % - es ist allerdings eher unwahrscheinlich, dass Deutschland seine günstigen wirtschaftlichen Verhältnisse ohne eine erhebliche Reduktion dieses Anteils weiter durchhalten kann). Je höher jedoch dieser Anteil, umso stärker isst die Beeinträchtigung des Wirtschaftsergebnisses, bis ein Grad erreicht ist, jenseits dessen Marktwirtschaft nicht mehr zu befriedigenden Ergebnissen führt und das System in Staatswirtschaft umschlägt. Die Beschränkung des Privatanteils beschleunigt den Verlauf durch Einschränkung auch des Spielraum für private Spartätigkeit, an deren Stelle der Staat die Finanzierung von Investitionen übernimmt. Die Erdrosselung der Marktwirtschaft und der Ausbau des Staatskapitalismus haben Folgen, wie sie in den Ostblockstaaten einschließlich der Deutschen Demokratischen Republik in der Zeit um 1990 offen an den Tag traten. Auch die Schwierigkeiten einer Rückkehr zur Marktwirtschaft nach einem längeren Vorherrschen des staatskapitalistischen Systems waren und sind bis heute (2015) in jenen Ländern in hohem Maße spürbar.
6.3Um die Funktion der Marktwirtschaft möglichst wenig zu beeinträchtigen, müssen staatliche Maßnahmen nach dem Prinzip der Subsidiarität wenigstens so gestaltet sein, dass sie möglichst wenig in die Regeln der Marktwirtschaft und insbesondere Freiheit von Angebot, Nachfrage und Wettbewerb eingreifen. Der Grundsatz ist - in allerdings geringem Grade - in Deutschland auch verfassungsrechtlich geschützt durch Grundrechte (Gewerbefreiheitk, Eigentum) und das Verbot von Eingriffen ohne gesetzliche Grundlage (sogenannter Vorbehalt des Gesetzes). Er erhält zusätzlichen Nachdruck durch das Regelwerk der Europäischen Union. Sind Produktions- und Verteilungsprobleme zu lösen, muss das mit marktwirtschaftlichen Mitteln unternommen werden. Systemfremde Regulierungen oder Maßnahmen dürfen nur in Betracht gezogen werden, wenn die Lösung auf marktwirtschaftliche Weise nicht nur schwierig oder lästig sondern ausgeschlossen ist. So wird es beispielsweise meist genügen, in Bereichen Netz- oder flächengebundener Bedarfsdeckung Ort, Zeit und Mindest-Menge und -Qualität der zu erbringenden Leistungen staatlich vorzugeben, die Leistungen selbst jedoch im Wege öffentlicher Ausschreibungen im Wettbewerb an Privatunternehmen zu vergeben, um auch hier durch Nutzbarmachung von Angebot und Nachfrage Qualität und Quantität zu fördern und Kosten und Preise zu minimieren. Dann dürfen die Leistungen nicht staatlicher Regie vorbehalten werden.
7 Wo immer der Staat auf den Wirtschaftsablauf Einfluss nimmt, sei es zu systemimmanenten Korrekturen, sei es zur Darstellung realer oder regulativer Infrastrutkut, sei es um einzugreifen, unterliegt sein Handeln der Gefahr typischer Fehler, die sich an Hand eines Vergleichs mit marktwirtschaftlichem Handeln erkennen lassen.

Da die Behörden gewohnt sind, ihr Handeln am öffentichen Interesse anstatt an Rentabilität auszurichten und meist über weniger Basiswissen und Erfahrung mit Bezug auf die Abschätzung der Kosten-Ergebnis-Relation und mit Bezug auf Produktions- und Dienstleistungsabläufe haben als am Markt tätige Unternehmen, laufen sie größere Gefahr, bei höheren Kosten eines staatlichen wirtschaftlichen Vorhabens geringere Erfolge zu erzielen als private Unternehmen, und bei behördlichen Regulierungen das Verständnis der Adressaten und damit die angestrebte Wirkung zu verfehlen.

Angesichts der Komplexität marktwirtschaftlicher Zusammenhänge laufen Behörden Gefahr, abträgliche Wirkungen ihrer Maßnahmen auf andere als die betroffenen Geschäftsbereiche zu übersehen.
8 Als Finanzkapital kommt Geld in Betracht, das ein Unternehmen - der Investor - selbst besitzt. Unternehmer im Sinne des Investors eigenen Geldes sind auch mehrere am Unternehmen Beteiligte, zum Beispiel die Zeichner von Aktien oder die Inhaber von Gesellschaftsaneilen.

Das Unternehmen kann auch - und das ist infolge der Höhe des Kapitalbedarfs industrieller Wirtschaft die Regel - das Kapital über Anleihen oder über Einzelkredite aufnehmen. Die eigenen Einlagen des Unternehmers und die Investitionsgüter, mit deren Anschaffung die Investition fortgesetzt wird, bilden das sogenannte Eigenkapital des Unternehmens. Der geliehene Kapitalanteil heißt Fremdkapital.
8.1 Als Beteiligte oder Kreditgeber eines Unternehmens kommen die bereits erwähnten Kapitalsammelstellen in Betracht, die im Namen oder für Rechnung von Anlegern deren Geld verwalten oder das Geld, wie im Fall der Spareinlagen bei Banken, von ihnen geliehen haben. Soweit es sich bei dem Unternehmen nicht um ein Einzelunternehmen oder eine Personenhandelsgesellschaft sondern um eine Kapitalesellschaft handelt, kommt die Investitionsentscheidung nur auf Grund übereinstimmender Willensbildung von Funktionären des Unternehmens und der kreditgebenden Kapitalsammelstelle zustande. Für deren Entscheidung versagt die marktwirtschaftsspezifische Richtigkeisgarantie der persönlichen Haftung. Sie tragen kein demjenigen des persönlich haftenden Unternehmers annähernd gleiches Risiko einer Fehlinvestition.

Zwar sind sie den Anlegern zu Sorgfalt verpflichtet. Zum Ersatz eines durch ihre Fehlentscheidung beim Anleger entstandenen Schadens können sie aber in der Regel nicht herangezogen werden, weil sich ein Verschulden am Mißerfolg einer Investition kaum nachweisen lässt. Außerdem könnte sie in der Regel erst durch ein Rechtswegverfahren und mithin mit jahrelanger Verzögerung nach Eintritt der Wirkungen der Fehler eine Korrektur. Schließlich würde ein Entschädigungsanspruch angesichts der beschränkten Mittel der Funktionäre selten zum Ersatz des verlorenes Kapitals führen. Auch die übrigen Vorkehrungen des geltenden Rechts bieten keine ausreichende Gewähr für eine Angebot und Nachfrage der letztendlichen Bedarfsträger entsprechende Investitionsentscheidung. Zwar obliegt die Auswahl der Funktionäre den persönlich haftenden Inhaberen des Eigenkapitals des investierenden Unternehmens und den Mitinhabern der Kapitalsammelstellen (beispielsweise deren Aktionären), die vielleicht auch die Vergütung des Funktionärs an die Rentabilität seiner Entscheidungen knüpfen können, und der Funktionär kann im Wettbewerb ausgewechselt werden. Diese Gewährleistung ist jedoch wenig wirksam. Einmal ist der Einfluss des mit einem eigenen Risiko beteiligten Auswählenden auf die Teilnahme an einem gemeinschaftlichen Willensbildungsprozeß beshränkt, der der Gefahr von nicht allein am Investitionserfolg ausgerichteten Einflüssen unterliegt. Außerdem bleiben die für Rentabilittsprognosen erforderlichen Kenntnisse der Auswählenden hinter denjenigen der Funktionäre in der Regel erheblich zurück. Eine Bindung der Vergütung des Funktionärs hat die Schwierigkeit, dass der Erfolg oder Mißerfolg seiner Entscheidung sich in der Regel erst nach einem gewissen Zeitraum, manchmal erst nach mehreren Jahren zeigt, während kurze Anstellungszeiträume im Interesse eines wirksamen Auswahlwettbewerbs liegen würden. Schließlich bildet sich trotz einer großen Zahl befähigter Personen aus schwer überschaubaren Anlässen nur ein beschränkter Kreis von Kandidaten mit realistischer Aussicht auf Einnahme einer Funktionärsstellung, wodurch die Gewährleistungsfunktion der Auswahlbefugnis und eines Auswahlwettbewerbs stark eingeschränkt ist. Bleibt als Gewährleistungsfaktor der Ruf der Unternehmen, denen die Funktionäre angehören, und ihre Bindung an und Identifizierung mit diesen Unternehmen, mit denen nicht immer gerechnet werden kann. Er wird bei der geringen Zahl und Verflechtung der in Betracht kommenden Kapitalsammelstellen und angesichts der Schwierigkeiten, in die die meisten von ihnen währne der letzten Jahrzehnte geraten sind, nicht als ausreichend gelten können.

Marktwirtschaft ist darauf angewiesen, dass die Richtigkeit von Investitionsentscheidungen gleichwohl gewährleistet bleibt, und hierfür besteht Regulierungsbedarf.
8.2 Der Anleger kann das Geld durch Arbeit, die gegebenenfalls im Rahmen eines Unternehmens geleistet wurde, oder durch Verkauf von oder Handel mit Vermögensgegenständen, auch mit Wertpapieren, oder als Ertrag aus Kredigewährung erworben haben. Nicht auszuschließen ist, dass sich auch ein privater Anleger das Geld mit Gewalt oder auf andere rechtswidrige Weise, zum Beispiel durch Täuschung verschafft hat. Unaufgeklärte Rechtsbrüche bilden die Schwachstelle, durch die mafiöse Mächte in das Wirtschaftssystem eindringen und seine Wirkung beeinträchtigen.
8.3 Tritt der Staat als Unternehmer oder Kapitalgeber auf, so legt er Geld an, das er - sofern es sich nicht um die Rendite eines staatlichen Unternehmens oder Geschäfts handelt - vom Anleger als Abgabe (zB Steuer) erhoben hat. Dem Staat steht aber auch die Möglichkeit zu Gebote, kraft seiner Währungshoheit mit Hilfe einer Zentralbank Geld zu schaffen. Im Geld- und Kreditwesen liegen Gefahren folgenreicher Ursachen von Produktions- und Verteilungsfehlern auch im Bereich der Bildung und Verwendung von Kapital. Das bedarf besonderer Erläuterung.
9 Der Kapitaleinleger erwartet Rückfluss des Werts seiner Anlage und eine Vergütung für die Überlassung. Selbst das Zentralbankgeld muß der Staat oder die Bank, die es von der Zentralbank erhält, an diese zurückzahlen, wenn die Währung nicht durch Inflation entwertet werden soll.
9.1 Verdient das Unternehmen nicht mindestens das angelegte Geld, ist dieses für den Anleger verloren, soweit es den nicht verbrauchten Restwert der Investitionsgüter übersteigt. Allerdings kann sich der Staat als Anleger bei seinen Abgabenschuldern (Steuerzahlern) schadlos halten und muss es gegebenenfalls tun, um seine übrigen Aufgaben zu erfüllen. Bis die Investitionskosten gedeckt sind und ein Gewinn erzielt wird, vergehen meist mehrere Jahre, manchmal Jahrzehnte.

Wird die Anlage nicht, etwa durch Wegnahme des erforderlichen Geldes, erzwungen, so wird in der Regel ein Gewinn aus der Kapitalanlage erwartet. Der Gewinn wird als Entgelt für den Nutzen, den der Anleger und letztlich die Erwerber der mit ihrer Hilfe hergestellten Güter und Leistungen aus der Anlage ziehen, und als Entschädigung wegen des zeitweisen Verzichts des Anlegers auf den Konsum, den er mit dem Geld finanzieren könnte, sowie als Kompensation des mit der Einlage eingegangenen Risikos angesehen,
9.2 Mit dem Risiko, dass das Unternehmen das angelegte Geld nicht zurückzahlen kann, weil es die Investitionsgüter aufgebraucht aber nach Bezahlung der Investitionsarbeit keinen Gewinn erzielt hat, ist sowohl das Eigen- wie auch das Fremdkapital behaftet. Insofern ähnelt die Eigenkapitaleinlage einer Kreditgewährung mit dem Unterschied, dass der Unternehmer oder Beteiligte die Rentabilität des Unternehmens beeinflussen kann. Denn auch wenn das Unternehmen keinen Gewinn erzielt, muss es Kredite oder Anleihen zurückzahlen. Das Unternehmen muss hierfür einen ausreichenden Anteil der Investitionsgüter oder des Eigenkapitals zurückhalten. Rentiert sich das Unternehmen nicht, so muss das Unternehmen im Konkursverfahren aus dem Markt ausscheiden, wenn das zur Rückzahlung erforderliche Eingenkapital nicht mehr ausreicht, um die Kreditverbindlichkeiten zu decken. Der selbst als Unternehmer handelnde Anleger (also auch etwa der Aktionär oder Gesellschafter) geht dieses Risiko bewußt in Verbindung mit seiner Leitungsbefugnis ein, um am Gewinn des Unternehmens zu profitieren. Anleger von Fremdgeld reduzieren das Risiko dadurch, dass das Unternehmen mit seinem Eigenkapital für die Rückzahlung haftet. Wegen dieser Risikoermäßigung erhält der Fremdkapital-Anleger keinen Gewinnanteil sondern muss sich mit der Vergütung eines festen Zinssatzes begnügen. Dessen Bestimmung ist Gegenstand eines Ausgleichs von Angebot und Nachfrage, für den die Rendite-Prognose und das Risiko eine Rolle spielen.