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Kraftfahrzeugmaut auf deutschen Straßen
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pro-re-publica.de
2014 12 14 - 2015 01 25


1 Deutsche Straßen werden weit überwiegend von Inländern finanziert

Bau, Unterhaltung und Betrieb von Straßen wird in Deutschland ausschließlich mit öffentlichen Abgaben finanziert, die von Personen mit Sitz oder Standort im Inland oder anlässlich des Erwerbs von Kraftstoff (als Mineralölsteuer) erhoben werden. Diesem Zweck wird auch ein Teil der Kraftfahrzeugsteuer zugeführt, die für Kraftfahrzeuge mit Standort in Deutschland zu entrichten ist.

Im Interesse der Gleichbehandlung ist zu fordern, dass auch Halter von Fahrzeugen mit Standort im Ausland, die nicht der deutschen Kraftfahrzeugsteuer unterliegen, soweit sie deutsche Straßen nutzen, anteilig zu deren Finanzierung herangezogen werden.
2 Straßenmaut für ausländische Fahrzeuge

Der Bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer hat die Einführung einer deutschen Straßenmaut ohne zusätzliche Belastung der deutschen Autofahrer vorgeschlagen. Der Vorschlag ist angesichts ähnlicher jedenfalls in Österreich, Italien und Frankreich üblichen Straßenfinanzierungen durch Mautsysteme zusätzlich gerechtfertigt. Entgegen Auffassungen, die in der öffentlichen Diskussion vertreten werden, ist eine europarechtskonforme Gestaltung möglich. Der Vorschlag von Seehofer hat sich in den Koalitionsverhandlungen der CDU/CSU/SPD vom November 2013 durchgesetzt und ist Teil des Koalitions- Regierungsprogramms vom Januar 2014 geworden.

Pressemeldungen vom Juli 2014 berichten über Gesetzentwurfs-Arbeiten, wonach eine Maut für alle in Deutschland verkehrenden Fahrzeuge eingeführt werden soll. Deutsche sollen die Maut in Gestalt einer Art Gutschrift auf ihre Kraftfahrzeugsteuerpflicht erstattet erhalten.

Die Gestaltung begegnet europarechtlichen Bedenken, die nicht von der Hand zu weisen sind.

Um zu einer befriedigenden, mit Europarecht vereinbaren Lösung zu gelangen, sollte nachstehendes erwogen werden:
3 Steuer als Nutzungsentgelt ?

Mit der Natur der Steuer als Instrument der Finanzierung von Aufgaben des Allgemeinwohls steht die Straßenfinanzierung über Kraftfahrzeugsteuern insofern nicht mehr in Einklang, als die Straßennutzung seit Entwicklung des Kraftfahrzeuges zu einem Hauptverkehrsmittel überwiegend bestimmten individualisierbaren, insbesondere einzelwirtschaftlichen Zwecken dient. Im Umfang dieser Entwicklung ist es ein Gebot der Abgabengerechtigkeit, die Straßenkosten durch Nutzungsentgelte zu finanzieren. Die Zuordnung der Straßenkosten zu den Nutzungen liegt auch im Interesse volkswirtschaftlicher Transparenz. Es bietet sich an, zu einer Straßenfinanzierung durch Nutzungsentgelte überzugehen, wodurch zugleich die anteilig adäquate Heranziehung ausländischer Kraftfahrzeuge erleichtert wird.
4 Beitrag statt Steuer

Eine für staatliche Leistungen technischer Art in Deutschland bereitstehende Rechtsform ist die öffentliche Anstalt. Eine öffentliche Anstalt, die für das Publikum Güter oder Leistungen produziert, ähnelt einem Unternehmen, das die Produktion organisieren und finanzieren muß, unterscheidet sich aber vom marktwirtschaftlichen Unternehmen dadurch, dass der Staat und nicht der Markt das Angebot und den Preis bestimmt und dass der Preis nicht nur für die Einzelleistungen als Gebühr sondern für die blosse Möglichkeit der Inanspruchnahme der Leistungen als pauschal bestimmter Beitrag erhoben werden kann. Deutsche Straßen können als öffentliche Anstalt verwaltet werden. Die deutsche Kraftfahrzeugsteuer könnte um den Anteil gesenkte werden, der bisher zur Straßenfinanzierung verwendet wird, und dieset Teil könnte künftig als Beitrag von den Kraftfahrzeughaltern erhoben swerden. Bei der Beitragsbemessung kann auf verschiedene begründete Weise unterschieden werden, beispielsweise nach dem durch die Fahrzeugart bestimmten Maß der Straßennutzuung. Verwaltungsaufwand kann vermieden werden, soweit die Beiträge zusammen mit der Kraftfahrzeugsteuer erhoben werden können und das Zulassungsschild als Nachweis für die Entrichtung des Beitrags gilt.
5 Beitrags-Vignetten für Ausländer

Im Rahmen dieses Finanzierungssystems können Kraftfahrzeuge mit Standort im Ausland, die deutsche Straßen nutzen, durch Beitragserhebung und mit Hilfe Vignettennachweises diskriminierungsfrei zur Mitfinanzierung der deutschen Straßen herangezogen werden. Der Preis einer Jahresvignette könnte dem für Fahrzeuge mit Standort in Deutschland erhobenen Beitrag entsprechen. Vignetten für kürzere Zeiträume sollten entsprechend weniger kosten.
6 Europäische Harmonisierung

Es ist nicht auszuschließen, dass das Befahren deutscher Straßen durch Ausländer bei der vorgeschlagenen Regelung teurer wird als das Befahren ausländischer Straßen durch deutsche Fahrzeuge, zumal wenn im Ausland Beiträge nur für Autobahnfahrten erhoben werden. Die europarechtliche Zulässigkeit der deutschen Regelung wird dann davon abhängen, ob die Differenz durch Mehrkosten oder Mehrleistungen des deutschen Straßennetzes gerechtfertigt ist. Andernfalls müsste ein Begrenzung des Preises für die deutsche Vignette erwogen werden.

Zur Harmonisierung beispielsweise mit der österreichischen, italienischen oder französischen Autobahnmaut könnte das System anstaltlicher, beitragsfinanzierter Vorhaltung von Straßen auf Autobahnen bechränkt werden. Das hier vorgeschlagene System wäre geeignet, als Vorbild für eine anzustrebende europaeinheitliche Lösung zu dienen.
7 Kleiner Grenzverkehr

Es ist wohl geboten, zumindest aber vertretbar, grenznahe Fahrten von der Beitragspflicht für ausländische Fahrzeuge auszunehmen.
Vgl. auch Brief an Minister Seehofer vom 30.11.2013.